Gladbeck. Für die Nutzung städtischer Sportstätten müssen die Gladbecker Sportvereine ab dem 1. Januar 2016 Gebühren bezahlen.
Die Gladbecker Sportvereine werden ab dem 1. Januar 2016 für die Nutzung städtischer Sportstätten zur Kasse gebeten. Das beschloss der Sportausschuss in seiner gestrigen Sitzung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Die Stadt wird zu Beginn des neuen Jahres zu diesem Zweck einen Betrieb gewerblicher Art Sportstätten errichten. „Ziel ist es“, so Rainer Weichelt, Erster Beigeordneter, „eine Ergebnisverbesserung von 100000 Euro herbeiführen zu können.“
Keine Entgelte für Kindersport
Diese Summe soll zum einen mittels der Sportstättennutzungsgebühren eingespielt werden und zum anderen durch die Möglichkeit, steuerliche Vorteile geltend zu machen. „Die Nutzungsgebühren“, betonte Sportamtsleiter Dieter Bugdoll, „sind der Beitrag des Sports zur Haushaltskonsolidierung.“ Und weiter: „Wir wollen die Handlungsfähigkeit des Gladbecker Sports dauerhaft erhalten.“ Bugdoll betonte, dass für Kinder – und Jugendsport sowie für den Schulsport keine Gebühren erhoben werden sollen.
Bereits am 7. Mai hatten Verwaltung und Stadtsportverband (SSV) die Klubs wie berichtet über die Pläne informiert. SSV-Chef Hartmut Knappmann fasste die Stimmung des organisierten Sports gestern in zwei Sätzen kurz und kompakt zusammen: „Dass wir nicht in Jubel ausbrechen, ist doch klar. Aber der Sport ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.“
Andreas Pappert (SPD), der in seiner Funktion als Vorsitzender des Fußballvereins Schwarz-Blau Gladbeck am 7. Mai an dem Treffen teilgenommen hatte, betonte: „Von den anwesenden Vereinen war keiner richtig dagegen. Ich habe aus dieser Sitzung mitgenommen, dass die Vereine einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten wollen.“ Das Paket, das geschnürt worden sei, sei ein gutes, so Pappert weiter.
Die CDU mochte nicht opponieren. „Dass unsere Vereine diese Signale gegeben haben, macht uns die Entscheidung sicherlich leichter“, sagte Andreas Wilmes. Ungeachtet dessen betonte er: „Vergnügungssteuerpflichtig ist das nicht, so eine Entscheidung zu treffen, macht niemandem Spaß.“
Welche Kosten kommen, vorausgesetzt auch der Rat stimmt am 25. Juni in seiner Sitzung den Plänen zu, ab dem 1. Januar 2016 auf die Gladbecker Sportvereine zu? Pro Stunde sollen die Klubs, so will es die Gebührenordnung, für eine Einfachturnhalle 1,50, für eine Dreifachturnhalle 4,20, für einen Gymnastik–/Kraftraum 1,00, für einen Rasenplatz 2,00 und für einen Kunstrasen- oder Tennisplatz 1,50 Euro zahlen.
Quelle | WAZ, Thomas Dieckhoff